Luftfahrt

Seit jeher gehören Beschäftigte und ihre Vertretungen in der Luftfahrtbranche zur Mandantschaft unserer Kanzlei. Wir waren und sind hier für das fliegende Personal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Flugzeuginstandhaltung, in der Flugsicherung oder an anderer Stelle am Boden tätig. Gerade in Bezug auf das kollektive Arbeitsrecht, also betriebliche, gewerkschaftliche und tarifliche Fragestellungen, ist dieser Bereich häufig ein Motor der arbeitsrechtlichen Entwicklung gewesen und von einer hohen und sehr speziellen Regelungsdichte geprägt. 

Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass wir es in der Luftfahrt mit sehr mobilen und anspruchsvollen Mandantinnen und Mandaten zu tun haben, hat unsere Arbeitsweise als Kanzlei geprägt. Von diesen Erfahrungen profitieren auch unsere Mandanten in anderen Branchen sehr.