Die rechtliche Unterstützung von Beschäftigten und ihrer Vertretung in Betrieb und Unternehmen ist Teil der „DNA“ unserer Kanzlei. Die Vertretung in Kündigungsschutzklagen, die Durchsetzung von Teilzeitansprüchen oder ähnliche klassische arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören für uns zum Alltag. Wir sind es aber auch gewohnt, uns mit selteneren arbeitsrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, sei es der Rückerstattung von Ausbildungskosten bei entsprechenden Bindungsklauseln, der Prüfung von Sozialplanansprüchen, der Durchsetzung von Mutterschutzlohn etc.
Wichtig ist uns dabei stets der persönliche, aber auch unkomplizierte Kontakt mit unseren Mandantinnen und Mandanten. Aufgrund unserer bundesweiten Tätigkeit von den Standorten Bremen und Frankfurt aus haben wir die Erfahrung gemacht, dass dies mit Hilfe der digitalen Medien heute auch online und telefonisch sehr gut funktioniert, sofern man eine gute Erreichbarkeit sicherstellt. Ein Großteil unserer Mandantschaft arbeitet zu unregelmäßigen Zeiten und schätzt daher diese Möglichkeiten und unsere schnelle Rückmeldung.
Wir haben auch Erfahrung in der Bearbeitung von englisch- und französischsprachigen Mandaten.