Mitbestimmung

Wir unterstützen Betriebsräte und andere Beschäftigtenvertretungen in einer Vielzahl von mittelständischen und großen Unternehmen in Deutschland. Das umfasst alle betriebsverfassungsrechtlich relevanten Themen: Von der Beratung bei der Gründung und Wahl über die gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung der jeweiligen Rechte. Dazu gehört die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, auch in der Einigungsstelle, bis hin zur Tätigkeit als rechtliche Sachverständige, z.B. bei Umstrukturierungsmaßnahmen wie Betriebsübergang oder Betriebsänderungen und den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan. Dabei arbeiten wir häufig mit Expertinnen und Experten anderer Fachbereiche, wie z.B. betriebswirtschaftlichen, arbeitsmedizinischen oder EDV-Sachverständigen zusammen.

Auch bei Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schulen und unterstützen wir den Wahlvorstand und anschließend die Aufsichtsratsmitglieder.